Standesamt Polen, Standesamt in Polen, Urkunden Polen Standesamt Polen / Standesämter / Personenstandsurkunden in Polen / öffentliche urkunden – Bei dem Standesamt in Polen kann man u.an. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden – oder Sterbeurkunden beantragen. Die Zuständigkeit des jeweiligen Standesamtes in Polen sich vor allem aus dem jeweiligen Ort des Ereignisses, z.B. der Geburt, Sterbeort. Es ist jedoch vorab zu Prüfen, ob die entsprechenden Personenstandsbücher dort weiterhin gelagert sind. Die Personenstandsbücherüber Geburten, Heiraten und Sterbefälle verbleiben bei dem polnischen Standesamt bis der letzte Eintrag 100 Jahre ist. Danach werden sie an das zuständige Staatsarchiv versandt. Das zuständige Standesamt in Polen ist nicht immer leicht zu finden, denn oft besitzen die Antragsteller nur die deutsche Bezeichnung der jeweiligen Stadt des Geburts- oder Sterbeorts. Alle Anträge bei dem polnischen Standesamt müssen in der polnischen Sprache erfolgen. Meistes ist auch nur eine polnische Zustellungsadresse möglich. Somit versenden die Standesämter die beantragten Urkunden nicht nach Deutschland. Wichtig ist, dass in der Regel nur dann eine Person berechtigt ist einen Antrag auf die Beschaffung einer Urkunde zu stellen, wenn diese sie selbst betrifft oder deren Angehöriger in direkter Linie ist. Damit ist das „berechtigte Interesse“ darzulegen. Diese Abstammung kann man u.an. durch eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde beweisen. Die polnischen Standesämter erteilen Personenstandsurkunden nur in polnischer Sprache, auch dann, wenn der betreffende Personenstandsfall in den ehemals deutschen Gebieten vor dem 8.Mai 1945 beurkundet worden ist. In den Fallen, in denen die betreffenden Personenstandsregister untergegangen sind z.B. durch Kriegseinwirkung, können die Standesämter auf Antrag eine Negativbescheinigung dieses Inhalts erteilen. Geburtsurkunde aus Polen, Heiratsurkunde aus Polen, Personenstandsurkunden aus Polen, standesamt in polen, standesamt polen